Um sicherzustellen, dass Ihr Auto verkehrssicher ist müssen laut gesetzlicher Vorschrift regelmäßig die Abgasuntersuchung (AU) sowie die Hauptuntersuchung (HU) durchgeführt werden. Dabei können Sie sich auf uns voll und ganz verlassen. Egal ob Diesel, Benziner oder Hybrid - wir kümmern uns um alles und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug zu jeder Zeit verkehrssicher ist.

 

 

➔ Garantiert günstig

➔ Umfassendes Servicepaket 

➔ HU in Zusammenarbeit mit dem TÜV

➔ Fahrzeuge aller Marken

 

Die Hauptuntersuchung

 

Die gesetzlich vorgeschriebene Hauptuntersuchung muss regelmäßig durchgeführt werden, um die Fahrsicherheit jederzeit gewährleisten zu können. Alle 24 Monate muss eine neue TÜV-Plakette ausgestellt werden. Dazu wird Ihr Fahrzeug einer Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung unterzogen. Geprüft werden neben dem Fahrgestell, der Elektrik und der Bremsen ebenso die Scheiben, Räder und die Lenkung Ihres Fahrzeugs. 

 

 

Die Abgasuntersuchung

 

Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung ein fester Bestandteil der Hauptuntersuchung, sodass auch diese im Idealfall für zwei Jahre ihre Gültigkeit behält. Hierbei werden alle abgasbezogenen Bauteile geprüft sowie Motor und Einspritzanlage einer Sicht- und Funktionsprüfung unterzogen. Anschließend werden alle Flüssigkeitsstände kontrolliert.

➔ Gerne führen wir auch direkt Jahresinspektionen und Ölwechsel durch, sodass Sie mit nur einem Werkstattbesuch alle notwendigen Serviceleistungen durch uns erledigen lassen können!

Sollten Sie sich unsicher sein, wann Ihr nächster HU Termin fällig ist, werfen Sie einfach einen Blick auf die TÜV-Plakette. Im Zentrum der Plakette steht das Jahr Ihrer nächsten Untersuchung (z.B. “19” für 2019) und auf der 12-Uhr Position finden Sie den entsprechenden Monat.

Denken Sie daran, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, damit die TÜV-Plakette an Ihrem Fahrzeug nicht überfällig wird.

 

Das Komplettpaket für Sie

  • Service mit Wunschtermin
  • Tägliche AU/HU
  • Sicherheit und Werterhalt Ihres Fahrzeugs 

Bringen Sie zu Ihrem vereinbarten Termin bitte unbedingt die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher Fahrzeugschein) mit.